In der delegierten Einvernahme vom 31. März 2021 (pag. 105 ff) sagte der Beschuldigte aus, es sei ihm ums Geld gegangen. Sie hätten CHF 750.00 für eine Woche abgemacht (pag. 108, Z. 51 ff). Er sei auf der I.________(Örtlichkeit) von einem Araber gefragt worden, ob er gegen Geld eine Person bei ihm wohnen lassen würde. Der Araber habe Englisch und Deutsch mit ihm gesprochen (pag. 108, Z. 56 ff). Mit F.________, der seit drei Tagen bei ihm im Schlafzimmer geschlafen habe, habe er nur Englisch gesprochen. Er selbst habe im Wohnzimmer auf dem Sofa geschlafen (pag. 108, Z. 65 ff). Für die Unterbringung von F._