__» aber nicht gekannt und ihn nie persönlich getroffen (pag. 103, Z. 261 f.). Er wisse auch nicht, ob der Beschuldigte «E.________» kannte. F.________ sagte dazu aus: «Das weiss ich nicht. 11 Weil ich in diese Wohnung ging, vielleicht hat er ihn gekannt? Das weiss ich aber nicht.» (pag. 103, Z. 267 ff). Aussagen des Beschuldigten