In der delegierten Einvernahme vom 20. Mai 2021 sagte F.________ aus, dass ihm die Ware jeweils in den Briefkasten gelegt worden sei. Über Telefon sei ihm gesagt worden, dass er runtergehen könne, um die Ware zu nehmen. Er habe bemerkt, dass ihn ein Mann dabei beobachtet habe. Im Briefkasten habe er auch das Geld deponiert, welches dann von jemandem abgeholt worden sei (pag. 88 f., Z. 125 ff). Auf Vorhalt, dass anlässlich der Auswertung seines Mobiltelefons ein Chat mit einem gewissen «E.________» gesichert werden konnte, sagte F.________ aus, dass es sich dabei um die Nummer gehandelt habe, mit der er kommuniziert habe. «E.________» habe ihm jeweils die Aufträge betreffend