In der polizeilichen Einvernahme vom 30. März 2021 sagte F.________ aus, er habe von einer Nummer die Adresse des Beschuldigten erhalten und diese dem Taxi gegeben. Dieses habe ihn dann dorthin gefahren (pag. 36, Z. 127 ff, pag. 42, Z. 412 f.). Er habe zwei Mal Kokain und einmal Heroin erhalten (pag. 37, Z. 166 ff). Die während der Hausdurchsuchung sichergestellten Asservate seien grösstenteils ihm. Lediglich die Asservate E2, E18, F1, F2, F3, F4, F5 und F6 seien nicht ihm (pag. 38 ff). Dem Beschuldigten habe er Geld (total CHF 2'300.00) gegeben, um bei ihm wohnen zu können. Er wisse aber nicht, für wie lange das Geld gedacht gewesen sei (pag. 42, Z. 415 ff).