Bei der Hausdurchsuchung vom 30. März 2021 konnten in der Wohnung des Beschuldigten Drogen (Marihuana, Kokain und Heroin) und Drogenutensilien festgestellt werden (pag. 242 ff). Diese befanden sich grösstenteils im Schlafzimmer (auf dem Salontisch und in Säcken am Boden) und auf dem Balkon. Ein Minigrip Marihuana wurde zudem in einer Bauchtasche im Eingang vorgefunden. Anlässlich der Auswertung des Mobiltelefons des Beschuldigten ________ (pag. 228 ff) konnten zwei Chats mit albanischen Rufnummern gesichert werden (pag. 228 ff; 241 f.).