_____ (Örtlichkeiten), den Kontakt mit dem albanischen Hintermann, seiner eigenen Erfahrung im Bereich des Heroinkaufs und nicht zuletzt aufgrund der weit überhöhten «Mietzinszahlung» von CHF 2'500.00 bzw. CHF 1'800.00 für eine Dauer von je nach Aussage 14 Tagen, 20 Tagen oder einem Monat davon ausgehen müssen, dass F.________ eine solch grosse Menge an Betäubungsmitteln veräusserte, dass er die Gesundheit vieler Menschen gefährdete. Ohne das Zur-Verfügung-Stellen der Wohnung sei es F.________ nicht möglich gewesen, dem Betäubungsmittelhandel in der genannten Form nachzugehen, was dem Beschuldigten bekannt gewesen sei (pag.