5 Die Generalstaatsanwaltschaft stellte demgegenüber folgende Anträge (pag. 764 ff., Hervorhebungen im Original): I. Es sei festzustellen, dass das erstinstanzliche Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland (Einzelgericht) vom 16. Mai 2023 insoweit in Rechtskraft erwachsen sei, als A. A.________ schuldig erklärt wurde: der Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz (BetmG), mehrfach begangen