1. A.________ sei freizusprechen von den Anschuldigungen gemäss Ziff. 1.1 + 1.2 der Anklageschrift vom 24. Dezember 2021 unter Ausscheidung und Auferlegung der erst- und oberinstanzlichen Verfahrenskosten zu Lasten des Kantons Bern. 2. Dem Beschuldigten sei für die 2-tägige Festnahme eine Entschädigung von CHF 400.00 zuzusprechen. 3. Das von A.________ erstellte DNA-Profil sei nach Rechtskraft des Urteils zu löschen. 4. Das beschlagnahmte Bargeld in der Höhe von Fr. 1'110.00 sei A.________ nach Rechtskraft des Urteils auszuhändigen.