Die Polizeihaft von 2 Tagen wird auf die Freiheitsstrafe angerechnet. Der Vollzug der Freiheitsstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 5 Jahre festgesetzt. 2. Zu einer Übertretungsbusse von CHF 400.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 4 Tage festgesetzt. 3. Zu einer Landesverweisung von 5 Jahren. 2 4. Zu den Verfahrenskosten, insgesamt bestimmt auf CHF 7'400.00. Die Gebühren setzen sich zusammen aus: