Mündlich eröffnet und begründet: - dem Beschuldigten/Berufungsführer Zu eröffnen: - dem Beschuldigten/Berufungsführer - der Generalstaatsanwaltschaft - Fürsprecher C.________ (auszugsweise Ziff. I.) Mitzuteilen: - der Vorinstanz - der Koordinationsstelle Strafregister (Urteil mit Begründung; nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist bzw. nach Entscheid der Rechtsmittelbehörde) - Amt für Bevölkerungsdienste (ABEV), Migrationsdienst des Kantons Bern (nur Dispositiv)