19 verbreitet werden kann. Es kann damit einhergehend nicht ausgeschlossen werden, dass Kopien des Videos existieren oder dieses nach wie vor im Umlauf ist. Das Video verzeichnete rund 30'000 Aufrufe, wobei in Präzisierung der vorinstanzlichen Erwägungen festzuhalten ist, dass die Anzahl Aufrufe nicht mit der Anzahl Nutzerinnen und Nutzer, welche sich das Video angeschaut haben, gleichgesetzt werden kann. So ist nicht ausgeschlossen, dass sich einzelne Nutzer oder Nutzerinnen das fragliche Video mehrfach angesehen haben.