Die Richtlinien für die Strafzumessung des Verbands Bernischer Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte vom 08.12.2006 (VBRS-Richtlinien), Stand per 01.01.2023, sehen für eine Beschimpfung, wobei der Täter den Geschädigten in Anwesenheit einer kleinen Gruppe anderer Personen (bis 10) als «Arschloch», «Wixer» und «Dumme Siech» bezeichnet, zehn Strafeinheiten vor. Im vorliegenden Fall hat der Beschuldigte zwar nur ein Video mit ehrverletzenden Inhalten erstellt, dieses wurde allerdings mindestens 30’000 Mal (pag. 6) auf Youtube angeklickt.