15 Art. 10 EMRK schützt auch Meinungsäusserungen, die einen Teil der Bevölkerung verletzen, schockieren oder beunruhigen («offend, shock or disturb»; vgl. statt vieler Urteil des EGMR Rujak gegen Kroatien vom 2. Oktober 2012, Nr. 57942/10, § 25 mit weiteren Hinweisen). Dies gilt im besonderen Masse für politische Auseinandersetzungen. Art. 10 EMRK schützt Mitteilungen von Informationen und Ideen («information and ideas»). Der Stil als Ausdrucksform ist neben dem Inhalt Bestandteil der Kommunikation. Geschützt ist damit ebenso eine vulgäre Wortwahl.