Der Adressatenkreis setzt sich vorliegend aus ________ sprechenden Personen zusammen (nur sie verstehen überhaupt, was der Beschuldigte im Video sagt), die vom Video Kenntnis erhalten. Sie stammen notwendigerweise aus dem Kulturkreis von AH.________ (Land) bzw. kennen zumindest die Kultur von AH.________(Land). Für den massgebenden Adressatenkreis stellen die Äusserungen des Beschuldigten eine gravierende Verletzung der sittlichen Ehre des Privatklägers dar. Der Beschuldigte minderte damit den Ruf des Privatklägers.