DONATSCH, in: StGB/JStG Kommentar, 21. Aufl. 2022, N. 13 zu Art. 30 StGB). Der zu Lebzeiten des Straf- und Zivilklägers sel. mit Strafanzeige vom 14. Januar 2021 form- und fristgerecht gestellte Strafantrag bleibt folglich bestehen (pag. 5 ff.). 14.3 Ehrverletzender Charakter der Äusserungen Die Vorinstanz hat sich mit dem ehrverletzenden Charakter der vom Beschuldigten gemachten Äusserungen einlässlich auseinandergesetzt (vgl. pag.