176). Insgesamt lassen die Aussagen des Beschuldigten keine Zweifel daran aufkommen, dass er mit den Aussagen im Video betreffend die Frau und Tochter des Straf- und Zivilklägers sel. letzteren beschämen und in seiner Ehre angreifen wollte. Die glaubhaften Aussagen des Straf- und Zivilklägers sel. zeigen spiegelbildlich auf, dass dieser die Aussagen – wie vom Beschuldigten beabsichtigt – als schwere persönliche Beleidung auffasste und als ehrverletzend empfand.