40, Z. 212). Auf die darauffolgende Frage, ob er denke, er hätte dadurch das Recht, ebenfalls solche Äusserungen zu machen, antwortete er zuerst mit «nein», bevor er sein Verhalten erneut damit rechtfertigte, dass er selbst auch ganz viele Fluchwörter erhalte und trotzdem keine Anzeige mache (pag. 40, Z. 214 ff.; vgl. ferner pag. 40, Z. 229 f.: «Warum ich ihn angegriffen habe, ist, weil er in der schon erwähnten TV-Sendung diese Äusserungen gemacht hat»; pag. 168, Z. 8 f.: «Er hat mich vorher auch viel beschimpft und beflucht, dann kann ich auch viel denken und sagen»).