Wie den Aussagen des Straf- und Zivilklägers sel. anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung entnommen werden kann, fühlte sich jener durch die Aussagen des Beschuldigten im Video in seiner Ehre verletzt und in seinem Ruf geschädigt. So stellte er namentlich auf die Frage, was das Video bei ihm ausgelöst habe, u.a. die rhetorische Frage: «Wie würden Sie sich fühlen, wenn Sie bzw. Ihre Frau mit solchen Worten beschimpft/angegriffen würden», um sogleich sein Unverständnis auszudrücken, wieso der Beschuldigte ihn so «bedroht» habe (pag. 159, Z. 39 ff.; vgl. auch pag.