Für die Kammer bestehen aufgrund des Ausgerührten insgesamt keine Zweifel, dass die Aussagen des Beschuldigten im Video dahingehend zu verstehen sind, dass der Straf- und Zivilkläger sel. seine Frau und seine Tochter waschen und vorbereiten soll, damit der Beschuldigte mit ihnen Sex haben kann. Dabei bediente sich der Beschuldigte einem Vokabular, das in sämtlichen Übersetzungen übereinstimmend als Schimpfwörter taxiert wurde.