Das Gutachten besteht aus zwei Teilen: Im ersten Teil werden einige zentrale Aussagen aus dem Video vom ________ ins Deutsche übersetzt und anschliessend gutachterlich nach ihrer Bedeutung beurteilt (pag. 26 f.). Der zweite Teil der Parteieingabe enthält ein Wortprotokoll des besagten Videos (pag. 30 ff.). Das Wortprotokoll mit seiner Detailliertheit und der zeilenweisen Übersetzung spricht für eine sorgfältige und differenzierte Auseinandersetzung der Gutachterin mit den Aussagen des Beschuldigten im Video.