Ihre Anmerkung, wonach sie einzelne Wörter aufgrund des Dialektes nicht habe übersetzen können (pag. 22), ändert mithin nichts daran, dass sie einzelne Äusserungen des Beschuldigten unzweifelhaft als Fluchwörter verstanden hat, gerichtet gegen den Straf- und Zivilkläger sel. Demnach soll der Beschuldigte im Video sinngemäss sagen, dass er die Frau und Tochter des Straf- und Zivilklägers sel. ficken komme und er sie hierfür bereitmachen solle. Auch die gutachterliche Auseinandersetzung von K.________ weist den Aussagen des Beschuldigten im Video diesen Sinngehalt zu (pag. 25 ff.). Das Gutachten besteht aus zwei Teilen: