Namentlich sprach sie in diesem Zusammenhang nicht lediglich von «duschen» oder «waschen». Dies zeigt, dass die Übersetzerin die genannten Äusserungen des Beschuldigten im Video im Gesamtkontext und trotz des für sie teils nicht verständlichen Dialekts unmissverständlich als Fluchwörter verstand, was sie in der Anmerkung entsprechend festhielt: «Viele Aussagen sind Fluchwörter, gerichtet gegen B.________» (pag. 22). Ihre Anmerkung, wonach sie einzelne Wörter aufgrund des Dialektes nicht habe übersetzen können (pag.