397 ff.). 13.2 Bedeutung und Sinngehalt der im Video getätigten Aussagen Aus der oberinstanzlichen Übersetzung geht hervor, dass der Beschuldigte in besagtem Video unter anderem wiederholt und unmissverständlich die Aussage «M.________, wasche deine Frau, deine Tochter, ich komme» machte (vgl. u.a. pag. 398, Z. 10; pag. 399, Z. 5 und Z. 43). Ferner sagte der Beschuldigte gemäss Übersetzung, er werde auf der Glatze des Straf- und Zivilklägers sel. reiben und auf dessen Kopf pinkeln (pag. 399, Z. 22 f.), und der Straf- und Zivilkläger sel. sollte seine Frau und seine Tochter bereitmachen, denn es komme ihr «H.________»