(Land) (pag. 25 ff.; nachfolgend: Gutachten/gutachterliche Auseinandersetzung/Wortproto- 6 koll) sowie die oberinstanzlich erfolgte gerichtliche Übersetzung des Youtube-Videos vor (pag. 359 und pag. 397 ff.; nachfolgend: oberinstanzliche gerichtliche Übersetzung). Ferner liegen die Aussagen des Beschuldigten (pag. 34 ff.; pag. 165 ff.; pag. 394 ff.) sowie jene des Straf- und Zivilklägers sel. (pag. 159 ff.) vor. Für die weiteren Beweismittel wird auf die amtlichen Akten verwiesen. Auf eine inhaltliche Zusammenfassung der Beweismittel wird verzichtet.