9. Beweismittel Als Beweismittel liegen der Kammer insbesondere die Strafanzeige des Straf- und Zivilklägers sel. (pag. 5 ff.), der Nachtrag der Kantonspolizei vom 1. April 2022 (pag. 17 ff.), das gegenständliche Youtube-Video (nachfolgend: Video; pag. 23), eine im Vorverfahren eingeholte Übersetzung des Youtube-Videos durch J.________ (pag. 22), das durch den Straf- und Zivilkläger sel. in Auftrag gegebene Gutachten samt Wortprotokoll von K.________, Leiterin des Lehrstuhls für Phonetik und Grammatik der deutschen Sprache an der Universität in L.________ (Land) (pag.