5.2 Anträge des Straf- und Zivilklägers sel. Infolge Versterbens des Straf- und Zivilklägers sel. sowie in Ermangelung einer gültigen Rechtsnachfolge sind die von Fürsprecher C.________ mit Schreiben vom 11. Dezember 2024 gestellten Anträge nicht weiter beachtlich (pag. 378; vgl. E. 3 hiervor).