__ im Strafpunkt für den Straf- und Zivilkläger sel. begründet Anträge (pag. 378 ff.). Mit Verfügung vom 12. Dezember 2024 nahm die Verfahrensleitung davon Kenntnis, dass die Erben des Straf- und Zivilklägers sel. im Zivilpunkt nicht in den Prozess eintreten, hingegen aufgrund der gestellten und begründeten Anträge davon ausgegangen werde, dass diese im Strafpunkt neu für den Straf- und Zivilkläger sel. am Berufungsverfahren teilnehmen wollen (pag. 383 f.). Fürsprecher C.________ wurde ersucht, innert Frist die Angehörigen i.S.v. Art. 110 Abs. 1 des Schweizerischen Strafgesetzbuches (StGB;