222 und 258). Mit Beschluss vom 19. Dezember 2023 wies die Kammer das Gesuch begründet ab (pag. 316 ff.). Auf die dagegen erhobene Beschwerde des Beschuldigten trat das Bundesgericht mit Urteil 7B_31/2024 vom 22. Mai 2024 nicht ein (pag. 344 ff.). Infolge der vom Beschuldigten erhobenen Beschwerde an das Bundesgericht vom 10. Januar 2024 gegen den Beschluss vom 19. Dezember 2023 sistierte die Verfahrensleitung das Verfahren mit Verfügung vom 24. Januar 2024 bis zum Entscheid des Bundesgerichts (pag. 342 f.). Mit Verfügung vom 17. Juli 2024 wurde das Verfahren wieder aufgenommen (pag. 350 f.).