nachfolgend: Straf- und Zivilkläger sel.) Gelegenheit gegeben, innert Frist begründet ein Nichteintreten auf die Berufung zu beantragen oder die Anschlussberufung zu erklären (pag. 291). Die Generalstaatsanwaltschaft verzichtete mit Schreiben vom 17. November 2023 auf die Teilnahme am oberinstanzlichen Verfahren (pag. 307 f.). Der Straf- und Zivilkläger sel., vertreten durch Fürsprecher C.________ Mit Berufungsanmeldung vom 31. Mai 2023 und mit Berufungserklärung vom 19. Oktober 2023 ersuchte der Beschuldigte sinngemäss um amtliche Verteidigung im oberinstanzlichen Verfahren (pag. 222 und 258).