Im Weiteren stellte er formelle und materielle Anträge, auf welche unter den entsprechenden Titeln gesondert eingegangen wird. Mit Verfügung vom 27. Oktober 2023 wurde die schriftliche Begründung der materiellen Anträge (Nrn. 1, 2, 8-11) in der Berufungserklärung nicht zu den Akten genommen und an den Beschuldigten retourniert (pag. 291 f.). Gleichzeitig wurde der Generalstaatsanwaltschaft und B.________ sel. (vormals: Straf- und Zivilkläger; nachfolgend: Straf- und Zivilkläger sel.)