Mit Eingabe vom 19. Oktober 2023 (Postaufgabe am 20. Oktober 2023) erklärte der Beschuldigte form- und fristgerecht die vollumfängliche Anfechtung des erstinstanzlichen Urteils (pag. 258; pag. 289). Der Eingabe legte er eine materielle Begründung, eine Kopie des erstinstanzlichen Urteils sowie eine Kopie der erstinstanzlichen Urteilsbegründung bei (pag. 257 ff.). Im Weiteren stellte er formelle und materielle Anträge, auf welche unter den entsprechenden Titeln gesondert eingegangen wird.