2. Berufung und Verfahrensgang Gegen dieses Urteil meldete der Beschuldigte mit Eingabe vom 31. Mai 2023 (Eingangsstempel vom 2. Juni 2023) fristgerecht Berufung an (pag. 221 f.). Die erstinstanzliche Urteilsbegründung (pag. 228 ff.) wurde dem Beschuldigten mit Verfügung vom 28. September 2023 am 2. Oktober 2023 zugestellt (pag. 255). Mit Eingabe vom 19. Oktober 2023 (Postaufgabe am 20. Oktober 2023) erklärte der Beschuldigte form- und fristgerecht die vollumfängliche Anfechtung des erstinstanzlichen Urteils (pag.