3. A.________ wird verurteilt das Video auf Youtube unter «________» unverzüglich nach Rechtskraft dieses Urteils zu löschen, unter Androhung der Unterlassungsstrafe nach Art. 292 StGB für den Fall der Weigerung. «Art. 292 StGB Ungehorsam gegen amtliche Verfügungen lautet: Wer der von einer zuständigen Behörde oder einem zuständigen Beamten unter Hinweis auf die Strafdrohung dieses Artikels an ihn erlassenen Verfügung nicht Folge leistet, wird mit Busse bestraft.» 4. Für die Beurteilung der Zivilklage werden keine Kosten ausgeschieden.