1. Die Schadenersatzforderung des Straf- und Zivilklägers B.________ wird abgewiesen. 2. A.________ wird verurteilt zur Bezahlung von CHF 200.00 Genugtuung zuzüglich 5 % Zins seit Rechtskraft dieses Urteils an den Straf- und Zivilkläger B.________. Soweit weitergehend wird die Genugtuungsforderung des Straf- und Zivilklägers B.________ abgewiesen.