nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist bzw. nach Entscheid der Rechtsmittelbehörde) - den Bewährungs- und Vollzugsdiensten des Kantons Bern (BVD, Urteil mit Begründung; unverzügliche Mitteilung des Urteilsdispositivs vorab per Mail) - dem Amt für Bevölkerungsdienste (ABEV), Migrationsdienst des Kantons Bern (Urteilsdispositiv vorab zur Information, Begründung nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist bzw. nach Entscheid der Rechtsmittelbehörde) Bern, 25. November 2024 Im Namen der 2. Strafkammer (Ausfertigung: 30. April 2025) Der Präsident i.V.: