Mitzuteilen: - der Vorinstanz - dem Regionalgefängnis AL.________, Forensische Tagesklinik (unverzügliche Mitteilung des Urteilsdispositivs vorab per Fax) - der Koordinationsstelle Strafregister (Dispositiv; nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist bzw. nach Entscheid der Rechtsmittelbehörde) - den Bewährungs- und Vollzugsdiensten des Kantons Bern (BVD, Urteil mit Begründung;