3. Zur Bezahlung von CHF 1'200.00 Genugtuung zuzüglich 5 % Zins seit dem 30.10.2021 an die Straf- und Zivilklägerin D.________. 4. Für die Beurteilung der Zivilklage werden keine Kosten ausgeschieden. V. 1. A.________ geht in den vorzeitigen Massnahmenvollzug zurück. 144 2. A.________ wird lebenslänglich und unter Strafdrohung von Art. 294 StGB jede berufliche und jede organisierte ausserberufliche Tätigkeit untersagt, die einen regelmässigen Kontakt zu Minderjährigen aufweist (Art. 67 Abs. 3 Bst. b und Bst. c StGB).