nachforderbarer Betrag CHF 2’475.05 Der Kanton Bern Rechtsanwältin E.________ für die unentgeltliche Rechtsvertretung von F.________ mit CHF 7'629.35 entschädigt hat. 5. Die amtliche Entschädigung und das volle Honorar für die unentgeltliche Rechtsvertretung von D.________ durch Rechtsanwältin E.________ wie folgt bestimmt wurden: