2. Festgestellt wurde, dass mit Verfügung der Staatsanwaltschaft vom 08.03.2022 (pag. 883 f.) die amtliche Entschädigung für die amtliche Verteidigung von A.________ durch Fürsprecherin AC.________ (15.02.2022 bis 08.03.2022) bereits bestimmt wurde. 3. Die amtliche Entschädigung und das volle Honorar für die unentgeltliche Rechtsvertretung von H.________ durch Fürsprecherin I.________ wie folgt bestimmt wurden: