7. der Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz (Konsum einer unbestimmten Menge Kokain und Amphetamin), begangen in der Zeit von 19.03.2021 bis 14.02.2022 in J.________ (Ort) und anderswo (AKS Ziff. 10); und in Anwendung der Art. 19 Abs. 2, 34, 47, 49 Abs. 1, 139, 144, 149, 172ter, 177 StGB Art. 19a BetmG verurteilt wurde zu einer Übertretungsbusse von CHF 550.00 und die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung auf 6 Tage festgesetzt wurde.