2024 für die unentgeltliche Rechtsvertretung von D.________ eine amtliche Entschädigung von CHF 2’687.20 geltend (die genaue Berechnung ist dem Dispositiv zu entnehmen). Das beantragte Honorar ist angemessen und gibt (vorbehalten der nachfolgenden Anpassung) zu keinen weiteren Bemerkungen Anlass. Folgende Position bedarf einer Anpassung: - Die geltend gemachte Dauer von 2h (1/2 von 4h) für die Hauptverhandlung ist an die tatsächlich Verhandlungsdauer von 2.5h (1/2 von 5h) anzupassen (Erhöhung um 0.5h).