134 - Die geltend gemachte Dauer von 6h für die Hauptverhandlung ist an die tatsächlich Verhandlungsdauer von 5h anzupassen (Kürzung um 1h). - Für die Urteilseröffnung und die Nachbesprechung ist die geltend gemachte Dauer von 0.5h (Nachbesprechung) um eine Stunde (Dauer der Urteilseröffnung) zu erhöhen. Der Kanton Bern entschädigt Fürsprecherin I.________ für die amtliche Verteidigung der Straf- und Zivilklägerin 3 im oberinstanzlichen Verfahren mit CHF 3’125.50. A.