_ ausgerichtete Entschädigung von insgesamt CHF 10'748.80 zurückzuzahlen und Rechtsanwalt B.________ die Differenz zwischen der amtlichen Entschädigung und dem vollen Honorar, ausmachend CHF 3'535.75, zu erstatten, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 aStPO). 40.2.2 Fürsprecherin AC.________ Mit Verfügung der Staatsanwaltschaft vom 08.03.2022 (pag. 883 f.) wurde die amtliche Entschädigung für die amtliche Verteidigung von A.________ durch Fürsprecherin AC.________ (15.02.2022 bis 08.03.2022) bereits rechtskräftig bestimmt.