Auch wird darin bestätigt, dass die laufende Behandlung im Zusammenhang mit dem Vorfall stehe. Im Bericht wird zudem festgehalten, dass die Privatklägerin ein Gefühl der Angst und Unsicherheit, lähmende Angstzustände, dissoziative Episoden, Flashbacks, Albträume, Misstrauen gegenüber Männern sowie Hypervigilanz empfinde und sie sich mit dem Beschuldigten nicht habe auseinandersetzen können (pag. 1379 f.). Zwar litt die Privatklägerin bereits vor den Geschehnissen an psychischen Problemen (pag. 471, Z. 189 ff.). Aus den soeben zitierten Aktenstellen wird jedoch ersichtlich, dass sich ihr Zustand aufgrund der Geschehnisse klarerweise verschlechtert hat.