Wie belastend und während einer langen Zeit allgegenwärtig die traumatischen Erlebnisse für die Privatklägerin waren, ist auch dem Arztbericht des Centre de psychiatrie et psychothérapie vom 20.03.2023 zu entnehmen: Demnach sei der psychische Gesundheitszustand der Privatklägerin als ungünstig zu bezeichnen. Der Vorfall des sexuellen Übergriffs habe zu psychotraumatischen Störungen geführt und würden die Entwicklung von psychischen Überlebensmechanismen bei extremem Stress erklären. Auch wird darin bestätigt, dass die laufende Behandlung im Zusammenhang mit dem Vorfall stehe.