Diesen Umstand nutzte der Beschuldigte sodann aus, indem er sie schändete. Anlässlich der Hauptverhandlung zeigte sich ausserdem, dass die Privatklägerin nach wie vor unter den traumatisierenden Erlebnissen und der Einwirkung durch den Beschuldigten leidet. So führte sie nachvollziehbar aus, dass es ihr seit dem Vorfall gar nicht gut gehe und sich ihr Zustand verschlechtert habe. Sie gehe zweimal pro Woche zum Psychiater und habe zwei, drei Mal den Psychiater wechseln müssen, bis sie jemanden gefunden habe, bei dem sie habe ausdrücken können, was sie fühle (pag. 1506, Z. 18 ff.).