Betreffend die Auswirkungen auf das Opfer ist auf das E-Mail vom 01.06.2022 von BT.________, Psychiaterin und Psychotherapeutin für Kinder und junge Erwachsene, zu verweisen (pag. 1381). Demnach befindet sich die Privatklägerin in einem Zustand schwerer psychischer Dekompensation. Die Privatklägerin leide an starken sozialen Ängsten (pag. 1381). Die Privatklägerin selber führte aus, dass sie grosse Angst vor dem Beschuldigten gehabt habe und sie generell Angst vor Männern habe (pag. 323 ff.). Für das Gericht ist damit klar, dass die Situation für die Privatklägerin damit sehr beängstigend gewesen sein muss und sie noch lange mit der Verarbeitung des Vorfalls zu kämpfen hatte.