D.________ Auch bei der Privatklägerin D.________ rechtfertigt die Schwere der von der Privatklägerin erlittenen schweren widerrechtlichen Persönlichkeitsverletzung die Ausrichtung einer Genugtuung. Für die Bemessung der Genugtuungshöhe werden insbesondere die folgenden zwei Punkte berücksichtigt: Einerseits die Schwere der Tathandlungen, andererseits die Auswirkungen auf das Opfer.