, Psychologin FSP, Psychotherapeutin EAP, vom 11.06.2023 ist zu entnehmen, dass die Privat-klägerin im Glauben und in der Hoffnung für sich eine sichere Unterkunft zu finden, das Gegenteil – nämlich grenzverletzende Handlungen – erlebt habe. Dieses Ereignis sei im Rahmen der therapeutischen Behandlung als Retraumatisierung, und zwar in Form eines Flashbacks, eingeordnet worden, was wiederum weitere Flashbacks ausgelöst habe, welche wiederum in der Folge die Chronifizierung der