Zwar wollte die Privatklägerin zunächst noch überspielen, dass das Wahrgenommene bei ihr eine entsprechende Wirkung gehabt hat. Dass sie damit jedoch nur eine Fassade vorspielte, zeigt sich in den Berichten der sie betreuenden Psychiatern und Betreuern: Dem Kurzbericht von BR.________, Lic. Phil., Psychologin FSP, Psychotherapeutin EAP, vom 11.06.2023 ist zu entnehmen, dass die Privat-klägerin im Glauben und in der Hoffnung für sich eine sichere Unterkunft zu finden, das Gegenteil – nämlich grenzverletzende Handlungen – erlebt habe.